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BELEGSCHAFTS-AKTIENPLAN 2026 I'M IN! Zeichnen

FAQ


Ein Mitarbeiterbeteiligungsplan ist eine den Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Konzerns vorbehaltene Kapitalerhöhung. Solche Pläne bieten berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, Aktien ihres Unternehmens zu günstigen Bedingungen zu erwerben.


L'Oréal möchte Euch die Möglichkeit bieten, Euch auf jährlicher Basis am Belegschaftsaktienplan zu beteiligen. Künftige Aktienangebote unterliegen der vorherigen Zustimmung der Aktionäre und des Verwaltungsrats des Unternehmens, der Genehmigung der zuständigen Behörden, insbesondere der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers), dem Abschluss der erforderlichen Verfahren mit den Arbeitnehmervertretern sowie den Markt- und Wirtschaftsbedingungen. Die Angebotsbedingungen können von Jahr zu Jahr variieren.


Zeichnungsberechtigt sind Mitarbeiter/innen, die einen Arbeitsvertrag mit einer teilnahmeberechtigten Konzerngesellschaft haben, die am Ende der Zeichnungsfrist (d. h. am 24. Juni 2026) mindestens 6* Monate anerkannte Betriebszugehörigkeit haben und an diesem Datum noch Beschäftigte des Unternehmens sind.

* Hinweis: Für einige Länder gelten Auflagen in puncto Teilnahmeberechtigung; siehe Lokalbeilage.


Die Zeichnungsfrist läuft vom 10. Juni 2026 bis 24. Juni 2026 (23h59 MES - Mitteleuropäische Sommerzeit).


Die Zeichnung erfolgt online über ein Zeichnungstool, das für die Aktion entwickelt wurde, mit Hilfe persönlicher Zugangsdaten ("Anmeldename"), die die Mitarbeiter:innen per E-Mail oder auf dem Postweg (falls keine E-Mail-Adresse angegeben wurde) erhalten. Mitarbeiter:innen, die weder geschäftlich noch privat einen Internet-Anschluss besitzen, können auch ein Zeichnungsformular ausfüllen, das sie auf Anfrage beim Korrespondenten der Personalabteilung der Konzerngesellschaft erhalten. Für die Gültigkeit muss dieses Formular vor dem Ende der Zeichnungsfrist am 24. Juni 2026, 23h59 MES ausgefüllt und unterschrieben an den Korrespondenten der örtlichen Personalabteilung geschickt werden (es gilt der Poststempel).


Die örtlichen Korrespondenten können im Zeichnungstool ein neues Passwort für den Mitarbeitenden erstellen. Mitarbeiter:innen können während des Zeichnungszeitraums auch eine E-Mail an [email protected] senden, wenn sie Unterstützung beim Herstellen einer Verbindung oder beim Zeichnen benötigen.


Die Mitarbeiter:innen können ihre Zeichnung bis zum letzten Tag der Zeichnungsfrist am 24. Juni 2026 online ändern. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist ist keine Änderung mehr möglich und die Zeichnung ist unwiderruflich. Die Mitarbeiter:innen müssen ihre gesamte Investition bezahlen.


Wenn ein(e) Mitarbeiter/in den Konzern nach Ende der Zeichnungsfrist verlässt, bleibt sie/er berechtigt. Die Aktien oder Anteile an dem betrieblichen Investmentfonds werden zum Zeitpunkt des Weggangs verfügbar und können verkauft werden.


Die Höhe der Mindestinvestition beträgt eine L'Oréal-Aktie.


Die Höchstinvestition beläuft sich auf 20 L‘Oréal-Aktien und maximal 25% der Jahresbruttovergütung 2026.


Die Jahresbruttovergütung umfasst das Jahresgehalt einschließlich Prämien, Boni oder WPS, die 2026 gezahlt werden.


Jede(r) Mitarbeiter/in verpflichtet sich mit der Unterzeichnung (online oder auf Papier) ihres/seines Zeichnungsformulars zur Einhaltung dieser Obergrenze. Das Risiko besteht darin, dass der Zeichnungsantrag gekürzt wird, wenn diese Obergrenze nicht eingehalten wird.


Die als Zuschuss gewährten Aktien werden unter bestimmten Bedingungen (siehe Lokalbeilage) am Ende der Sperrfrist geliefert, d.h. um den 31. Juli 2031.


Der "Lokalbeilage" (länderspezifische Informationen) kannst Du alle für Dein Land geltenden Fälle entnehmen.


Bei der Online-Zeichnung erhält die/der Mitarbeitende eine Empfangsbestätigung mit dem Zeichnungsbetrag. Jede(r) Mitarbeitende, die/der Aktien gezeichnet hat, erhält im Juli 2026 ein Schreiben mit der Zahl der Anteile bzw. Aktien, die ihr/ihm zugeteilt werden. Ferner erhält sie/er im ersten Quartal 2027 einen Kontoauszug mit einer Zusammenfassung ihres/seines gesamten Guthabens. Zudem verfügen die Belegschaftsaktionäre des betrieblichen Investmentfonds über einen Zugang zur Webseite von Amundi, www.amundi-ee.com, auf der sie ihr Konto einsehen und ihre verfügbaren Guthaben verwalten können.


Vorzeitige Aufhebungen der Sperrfrist werden vom lokalen Korrespondenten ausgehend von lokalen Fällen erlaubt. Er erstellt die entsprechenden Unterlagen mit den stichhaltigen Elementen und teilt Amundi TC oder der BNP mit, welche Sperrfristen aufgehoben werden sollen.


Ja. Es ist möglich, die Aufhebung der Sperrfrist für alle oder einen Teil der gezeichneten und gesperrten Aktien zu beantragen. Allerdings kann ein Grund für eine Freigabe nur einmal geltend gemacht werden. Wenn Du also bei einer vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist nur einen Teil Deines Guthabens beanspruchst, bleibt der Rest bis zur Fälligkeit gesperrt, außer wenn Du einen anderen Grund für eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist geltend machen kannst.


Die Dividende entspricht dem Gewinnanteil, der vom Unternehmen an seine Aktionäre ausgeschüttet wird. Diese Ausschüttung erfolgt nicht jedes Jahr automatisch, sondern hängt von den Ergebnissen des Unternehmens und der entsprechenden Entscheidung der Hauptversammlung der Aktionäre ab.


Bei Aktienbesitz über den betrieblichen Investmentfonds erhöht die erhaltene Dividende den Wert der Anteile und ist gesperrt.


Der Buchgewinn entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufspreis der gehaltenen Aktien und der Anfangsinvestition. Wenn die Differenz positiv ist, erzielt der Aktionär einen Buchgewinn. Anderenfalls erleidet er einen Buchverlust.

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