FAQ
Ein Mitarbeiterbeteiligungsplan ist eine Kapitalerhöhung, die den Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Konzerns vorbehalten ist. Solche Pläne bieten berechtigten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Aktien ihres Unternehmens zu günstigen Bedingungen zu erwerben.
L'Oréal möchte Dir die Möglichkeit bieten, Dich auf jährlicher Basis am Belegschaftsaktienplan zu beteiligen. Künftige Aktienangebote unterliegen der vorherigen Zustimmung der Aktionäre und des Verwaltungsrats des Unternehmens, der Genehmigung der zuständigen Behörden, insbesondere der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers), dem Abschluss der erforderlichen Verfahren mit den Arbeitnehmervertretern sowie den Markt- und Wirtschaftsbedingungen. Die Angebotsbedingungen können von Jahr zu Jahr variieren.
Zeichnungsberechtigt sind Mitarbeiter:innen, die einen Arbeitsvertrag mit einer teilnahmeberechtigten Konzerngesellschaft haben und am Ende der Zeichnungsfrist (d. h. am 24. Juni 2026) mindestens 6 Monate ununterbrochen eine anerkannte Betriebszugehörigkeit* haben und zu diesem Zeitpunkt noch beschäftigt sind.
* Hinweis: Für einige Länder gelten Auflagen in puncto Teilnahmeberechtigung; siehe Lokalbeilage.
Die Zeichnungsfrist läuft vom 10. Juni 2026 bis 24. Juni 2026 (23h59 MESZ - Mitteleuropäische Sommerzeit).
Die Zeichnung erfolgt online über ein Zeichnungstool, das für die Aktion entwickelt wurde, mit Hilfe persönlicher Zugangsdaten ("Anmeldename"), die die Mitarbeiter:innen per E-Mail oder auf dem Postweg (falls keine E-Mail-Adresse angegeben wurde) erhalten. Mitarbeiter:innen, die weder geschäftlich noch privat einen Internet-Anschluss besitzen, können auch ein Zeichnungsformular ausfüllen, das sie auf Anfrage beim Korrespondenten der Personalabteilung der Konzerngesellschaft erhalten. Für die Gültigkeit der Zeichnung muss dieses Formular vor dem Ende der Zeichnungsfrist am 24. Juni 2026, 23h59 MESZ ausgefüllt und unterschrieben an den Korrespondenten der örtlichen Personalabteilung geschickt werden (es gilt der Poststempel).
Die örtlichen Korrespondenten können Dir im Zeichnungstool ein neues Passwort erstellen. Während des Zeichnungszeitraums kannst Du auch eine E-Mail an [email protected] senden, wenn Du Unterstützung beim Herstellen einer Verbindung oder beim Zeichnen benötigst.
Die Mitarbeiter:innen können ihre Zeichnung bis zum letzten Tag der Zeichnungsfrist am 24. Juni 2026 online ändern. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist ist keine Änderung mehr möglich und die Zeichnung ist unwiderruflich. Die Mitarbeiter:innen müssen ihre gesamte Investition bezahlen.
Wenn Du den Konzern nach Ende der Zeichnungsfrist verlässt, bleibst Du berechtigt. Deine gekauften Aktien oder Anteile an dem betrieblichen Investmentfonds werden zum Zeitpunkt deines Weggangs verfügbar und können verkauft werden.
Die Höhe der Mindestinvestition beträgt eine L'Oréal-Aktie.
Die Höchstinvestition beläuft sich auf 20 L‘Oréal-Aktien und maximal 25% der Jahresbruttovergütung 2026.
Die Jahresbruttovergütung umfasst das Jahresgehalt einschließlich Prämien, Boni oder WPS, die in 2026 gezahlt werden.
Jede(r) Mitarbeiter:in verpflichtet sich mit der Unterzeichnung (online oder auf Papier) des Zeichnungsformulars zur Einhaltung dieser Obergrenze. Das Risiko besteht darin, dass der Zeichnungsantrag gekürzt wird, wenn diese Obergrenze nicht eingehalten wird.
Die als Zuschuss gewährten Aktien werden unter bestimmten Bedingungen (siehe Lokalbeilage) am Ende der Sperrfrist geliefert, d.h. um den 31. Juli 2031.
Der "Lokalbeilage" (länderspezifische Informationen) kannst Du alle für Dein Land geltenden Fälle entnehmen.
Bei der Online-Zeichnung erhalten die Mitarbeiter:innen eine Empfangsbestätigung mit dem Zeichnungsbetrag. Alle Mitarbeiter:innen, die Aktien gezeichnet haben, erhalten im Juli 2026 ein Schreiben mit der Zahl der Anteile bzw. Aktien, die zugeteilt wurden. Ferner erhält man im ersten Quartal 2027 einen Kontoauszug mit einer Zusammenfassung des gesamten Guthabens. Zudem verfügen die Belegschaftsaktionäre in Deutschland über einen Zugang zur Webseite von Uptevia, auf der sie ihr Konto einsehen und ihre verfügbaren Guthaben verwalten können.
Vorzeitige Aufhebungen der Sperrfrist werden vom lokalen Korrespondenten ausgehend von lokalen Fällen erlaubt. Der lokale Korrespondnet erstellt die entsprechenden Unterlagen mit den stichhaltigen Nachweisen und teilt Amundi TC oder der BNP mit, welche Sperrfristen aufgehoben werden sollen.
Ja. Es ist möglich, die Aufhebung der Sperrfrist für alle oder nur einen Teil der gezeichneten und gesperrten Aktien zu beantragen. Allerdings kann ein Grund für eine Freigabe nur einmal geltend gemacht werden. Wenn Du also bei einer vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist nur einen Teil Deines Guthabens beanspruchst, bleibt der Rest bis zur Fälligkeit gesperrt, außer wenn Du einen anderen Grund für eine vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist geltend machen kannst.
Die Dividende entspricht dem Gewinnanteil, der vom Unternehmen an dessen Aktionäre ausgeschüttet wird. Diese Ausschüttung erfolgt nicht jedes Jahr automatisch, sondern hängt von den Ergebnissen des Unternehmens und der entsprechenden Entscheidung in der Hauptversammlung der Aktionäre ab.
In Deutschland sind die Aktien im direkten Besitz der Mitarbeiter:innen und daher werden etwaige Dividenden ausgeschüttet und an den Aktionär überwiesen.
Der Buchgewinn entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufspreis der gehaltenen Aktien und der Anfangsinvestition. Wenn die Differenz positiv ist, erzielt der Aktionär einen Buchgewinn. Anderenfalls erleidet er einen Buchverlust.